Beitragsordnung gültig ab 01.01.2015
Die Beitragsordnung ist gültig für das Geschäftsjahr ab 2015.
Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Beitrag nach der Beschäftigtenanzahl zusammen.
Grundbetrag: | 100,00 EUR | je Mitglied |
Beschäftigtenbeitrag: | 2,50 EUR | je Beschäftigter |
Höchstbeitrag insgesamt bis 250 Beschäftigte | 500,00 EUR / | Unternehmen |
Höchstbeitrag insgesamt ab 251 Beschäftigte | 750,00 EUR / | Unternehmen |
1 Beschäftigter im Sinne der Beitragsordnung ist:
- 1 Vollzeitmitarbeiter
- 3 geringfügig Beschäftigte
- 3 Heimarbeiter
- 3 Teilzeitarbeiter
- 3 Aushilfen
- Lehrlinge zählen nicht
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres berechnet und ist bis spätestens zum 30. April des laufenden Jahres fällig. Grundlage der Berechnung bildet der durchschnittliche Mitarbeiterstand zum 01.01. des jeweiligen Beitragsjahres. Um Belegsicherheit zu schaffen, wird der Beitrag jährlich vom Vorstand des Verbandes in Form einer Rechnung erhoben.
Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungstellung ist eine Information der Mitgliedsunternehmen an den Vorstand über die Anzahl der beschäftigten am jeweiligen Stichtag des Beitragsjahres. Es ist ausreichend, wenn diese Information formlos und ohne Bestätigung des Steuerberaters/WP erteilt wird. Für die Anrechnung geringfügig Beschäftigter erfolgt eine gesonderte Abstimmung mit dem betreffenden Unternehmen.
Die Beitragsordnung wurde zur Jahreshauptversammlung am 12.03.2015 durch die Versammlung bestätigt.